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KI-Transparenz (VO (EU) 2024/1689)

Stand: Mai 2026; Art. 50 KI-VO; kein Hochrisiko-System nach Anhang III

Diese Seite erfüllt die Transparenzpflichten der KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689, Inkrafttreten 02.08.2024, gestaffelte Anwendung). Sie informiert über Einsatzzweck, Risikoeinstufung und Schutzmaßnahmen von EmplYze Negotiation Intelligence (NI).

1. Was ist EmplYze NI im Sinne der KI-VO?

EmplYze Negotiation Intelligence (NI) ist ein KI-gestütztes Entscheidungsunterstützungssystem für Tarifverhandlungen. Es nutzt regelbasierte Modelle, statistische Schätzer und optional generative Sprachmodelle, um Szenarien, Risiken und Empfehlungstexte zu erzeugen.

Im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) ist EmplYze Anbieter eines KI-Systems. Der Einsatz bei Ihnen vor Ort fällt unter die Pflichten des Betreibers (Art. 26 KI-VO), die wir mit dieser Seite und der Dokumentation unterstützen.

2. Risikoeinstufung; kein Hochrisiko-System

NI ist kein Hochrisiko-KI-System nach Anhang III VO (EU) 2024/1689. Es trifft keine Entscheidungen über natürliche Personen (kein Recruiting, kein Performance-Scoring, keine Kündigungsempfehlungen, keine Kreditentscheidung).

Es verarbeitet ausschließlich aggregierte Unternehmens- und Tarifparameter. Die Anwendungen Personalmanagement, Beförderung, Leistungsbeurteilung oder Sozialleistungen aus Anhang III Nr. 4 sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO

Wir setzen folgende Maßnahmen um, damit Nutzer und betroffene Personen klar erkennen, dass sie es mit KI-Ergebnissen zu tun haben:

  • KI-Texte (Vorstands-Brief, Optimierungsvorschläge, Verhandlungsfahrplan) sind im Produkt sichtbar als „KI-Empfehlung“ oder „KI-Optimierung“ gekennzeichnet.
  • Vor jeder KI-Aktion erscheint ein Hinweis, dass Sie eine kostenpflichtige KI-Berechnung auslösen und welche Eingaben verarbeitet werden.
  • Keine versteckten KI-Aufrufe; KI läuft nur nach expliziter Nutzeraktion.
  • Synthetisch erzeugte Texte sind als modellbasiert kennzeichnet und können maschinell als KI-Ergebnis identifiziert werden.

4. Menschliche Aufsicht (Art. 14 KI-VO sinngemäß)

Alle KI-Ausgaben sind Vorschläge, keine automatischen Entscheidungen. Der Nutzer muss prüfen, freigeben und ggf. anpassen, bevor Ergebnisse intern verwendet oder veröffentlicht werden. Briefings sind als Entwürfe deklariert.

5. Trainingsdaten und Modellgrundlagen

Die regelbasierten Risikomodelle (Streikwahrscheinlichkeit, Kostenwirkung) beruhen auf öffentlich verfügbaren Tarifdaten und internen Anonymisierungen. Optionale Sprachmodelle werden über vertraglich gebundene Anbieter bezogen; eine Nutzung Ihrer Daten zum Modelltraining beim Anbieter findet vertraglich ausgeschlossen statt.

6. Protokollierung

Aufrufe von KI-Funktionen werden für Audit, Abrechnung und Qualitätskontrolle protokolliert (Aktion, Zeitpunkt, Nutzer-ID). Inhaltliche Eingaben werden nicht zur Modellverbesserung beim Anbieter genutzt.

7. Beanstandungen

Wenn Sie eine KI-Ausgabe für unrichtig, irreführend oder diskriminierend halten, kontaktieren Sie uns über das Impressum. Wir prüfen den Fall, korrigieren ggf. die Regelbasis und dokumentieren die Maßnahme.

8. GPAI-Anbieter-Posture (Art. 53/54 KI-VO)

Die Transparenzpflichten nach Art. 53/54 VO (EU) 2024/1689 (technische Dokumentation, Trainingsdaten-Zusammenfassung, Anhang XI, EU GPAI Code of Practice) richten sich an Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI). Sie betreffen nicht EmplYze als KI-System-Anbieter, sondern den jeweiligen Modell-Anbieter.

Aktueller Stand bei EmplYze NI: Die Vollanalyse und alle Standard-Negotiation-Intelligence-Funktionen werden ohne Einsatz externer GPAI-Modelle erbracht. Es kommen ausschließlich klassische statistische Modelle (Bayesianische Streikwahrscheinlichkeit, Szenario-Engine, NI-Anonymized-Analytics) sowie deterministische Geschäftslogik zum Einsatz. Eine Verwendung Ihrer Daten zum Modelltraining ist technisch und vertraglich ausgeschlossen.

Werden in Zukunft optionale GPAI-gestützte Funktionen aktiviert (z. B. textgenerierte Vorschlagstexte), bleibt dies eine ausdrückliche Opt-in-Funktion. Wir würden dann an dieser Stelle den konkreten Modell-Anbieter, die Art. 53/54-Dokumentation und unsere vertragliche Trainings-Ausschlussklausel namentlich benennen. Bis dahin gilt: kein GPAI-Anbieter im Einsatz.

Diese Position wird regelmäßig geprüft und bei Änderungen transparent auf den Rechtsseiten aktualisiert.

9. EU-Entgelttransparenz (Richtlinie (EU) 2023/970); Klarstellung

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970, Umsetzungsfrist 07.06.2026) richtet sich an Arbeitgeber. Sie verpflichtet diese, Beschäftigten Auskunft über Entgeltkriterien, durchschnittliche Entgelthöhen und Lohnlücke nach Geschlecht zu geben.

EmplYze NI verarbeitet keine personenbezogenen Beschäftigtendaten und keine individuellen Gehaltsdaten. Wir berechnen ausschließlich auf aggregierter Ebene Tarifrunden-Szenarien (Forderung %, Angebot %, Streikwahrscheinlichkeit, Personalkostendelta). Ein Pay-Equity-Modul, das gendersegmentierte Entgeltbänder importieren und auswerten könnte, ist nicht Bestandteil der NI-Launch-Surface und ist auch nicht hinter Default-Flags vorbereitet.

Sofern Sie als Arbeitgeber Ihre Pflichten nach RL (EU) 2023/970 erfüllen möchten, ist EmplYze NI dafür nicht die richtige Plattform; bitte greifen Sie auf dedizierte Entgelttransparenz-Tools zurück. Aggregierte NI-Szenarien können jedoch ergänzend für die Tarifkommissions- und Vorstandskommunikation genutzt werden.

Diese Plattform bietet strukturierte Entscheidungsunterstützung für Tarifrunden und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Sie ergänzt interne Teams und externe Fachpartner; alle Ausgaben sind modellbasiert und indikativ.

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